FAQ

Wir beantworten die meist gestellten Fragen zu Luftreinigern

FAQ

Hier beantworten wir Ihre am häufigsten gestellten Fragen zu den Themen Luftreiniger, Luftfilter, Einsatzgebiete, Oberflächenreinigung, Gefahren, Einsatzorte und Kosten.

Falls Sie weitere haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular!

Häufig gestellte Fragen

Welche Möglichkeiten der Oberflächendesinfektion gibt es?

Aus unserer Sicht stellen sich hier drei unterschiedliche Möglichkeiten dar:
  • Klassische Desinfektionsmittel, die auf Alkohol oder Chemikalien basieren.
  • Oberflächenreinigung und Desinfektion mit UVC
  • ZOONO, ein altes deutsches Patent.

Hierbei gibt es unterschiedliche Gründe und Betrachtungsweisen: Chemikalien und Alkohol greifen Oberflächen bei ständigem Einsatz an. Da nach jeder Verunreinigung wieder die Oberfläche gereinigt werden muss, geschieht das ziemlich schnell. Die Oberflächenreinigung mit UVC ist sehr effektiv, hat aber zwei gravierende Nachteile. Sie funktioniert nur da, wo das Licht direkt hinfällt. Im Bereich von Schattenwurf findet keine Desinfektion statt. Außerdem muss der Raum menschenleer sein.

 

ZOONO dagegen hält eine Oberfläche auch im Einsatz für 30 Tage komplett frei von Bakterien und Viren. Diese Methode und Technik ist mittlerweile von allen großen Forschungslaboren bestätigt und findet seine Anwendung z.B. in den U-Bahnen von London und Paris.
Welche Arten der Desinfektion sehen Sie?

Wir sehen die Desinfektion von

  • Oberflächen
  • Luft
  • Gegenstände.
Es gibt natürlich auch noch die Desinfektion von Wasser, dafür gibt es andere Spezialisten wie z.B. BWT.
An welchen Orten sehen Sie Luft- und Oberflächenreinigung?
Grundsätzlich überall dort, wo Menschen aufeinandertreffen. Hier einige Beispiele:
  • Altenheime
  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Fitnesscentren
  • Arztpraxen
  • Konferenzzentren
  • Bürogebäuden
  • Einzelhandel
Fehlt etwas? Wenn Sie sich nicht angesprochen fühlen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir finden auch für Sie eine Lösung.
Was ist UVC?

UVC ist kurzwelliges Licht, das für das menschliche Auge nicht sichtbar ist. Hierbei handelt es sich um kurzwellige, ultraviolette Strahlung, die sich im ultraviolletten Teil des Spektralbandes zwischen 100 und 280nm befindet.

Warum benutzt man UVC Lampen zur Desinfektion?

Die Wellenlänge der UVC Lampen, die in allen Desinfektionsgeräten mit UVC enthalten sind, arbeitet mit einer Wellenlänge von 253nm. Dies ist die Lichtstärke, die mit ihrer Energie alle in ihrer Nähe befindlichen Viren, Bakterien oder Pilze zerstört. Deren DNA wird zerstört, so dass alle diese unterschiedlichen Lebensformen nach der Bestrahlung keinerlei Gefahr für Mensch und Tier mehr besitzen.

Die Eigenschaft des UVC Lichts wird auch GUVI – „germicidal ultravioletirradiation“ genannt.

Was alles kann durch den Einsatz von UVC zerstört werden?
Durch den Einsatz von UVC als Desinfektionsmittel können
  • Viren
  • Bakterien und
  • Pilze bzw. Sporen zerstört werden.
Dies umfasst auch sämtliche Coronaviren. Sowohl die schon lange bekannten als auch insbesonders COVID-19.
Wie funktioniert die Desinfektion mit UVC?
Wenn UVC-Strahlung auf Mikroorganismen, seien es Viren, Bakterien oder Pilze trifft, löst dies eine photochemische Reaktion in dem betroffenen Mikroorganismus aus. Die Strahlung wird absorbiert. Diese Absorption zerstört die DNA des Mikroorganismus, durch diese DNA-Veränderung sind alle genannten Stoffe nicht mehr in der Lage Photonen aufzunehmen und sich somit zu vervielfältigen.

 

Wie arbeiten UVC Leuchten?

UVC Leuchtmittel arbeiten mit Niedrigdruck Quecksilber-Entladungsröhren. Die optimale Deaktivierung von Viren, Bakterien und Pilzen bzw. Sporen erreicht man bei 260 – 265nm. Die von Niederdruckröhren abgegebene Strahlung liegt bei 253,7nm und ist damit die effektivste Methode der Desinfektion.

Warum kann ich UVC Licht nicht sehen?

Es gibt unterschiedliche Formen von Licht. Einige davon kann man nicht sehen, andere nicht. Das hängt von den Wellenlängen ab, in denen sie sich befinden. Neben ultraviolettem Licht kann man auch Röntgenstrahlen nicht sehen.

UVC befindet sich dabei am kurzwelligen Ende des Lichtspektrums. Auch wenn rein physikalisch kein Licht mehr ausgestrahlt wird, so nennen wir es doch bei seinem Namen: ultraviolettes Licht.

UVC Licht ist doch unsichtbar, warum leuchten die Lampen aber immer alle blau?

Die Lampen, die UVC Licht abstrahlen, strahlen auf der Wellenlänge 253 nm ab, die auch die Wellenlänge darstellt zur Abtötung von Viren, Bakterien und Pilzen. Die Leuchtmittel, die dazu benutzt werden, geben aber auch noch auf anderen Wellenlängen viel kleinere Dosen ab, die man fast vernachlässigen kann. Allerdings erleben wir bei 419 nm noch eine kleine Spitze, die dafür sorgt, dass fast alle UVC Lampen daher blau strahlen.

Sind Luftreinigungsgeräte mit Hepa-Filter genauso gut wie Luftreinigungsgeräte mit UV-C Licht?

Grundsätzlich muss man sagen, dass beide Varianten geeignet sind, um Aerosole, die COVID-19 Viren in sich tragen, zu entschärfen. Der Prozess beziehungsweise die Art der Reinigung sind unterschiedlich

Bei den Filtergeräten wird die Luft durch Filter, die nur sehr kleine Poren haben, hindurchbefördert, d.h. die Bakterien, Viren und Pilze werden mechanisch zurückgehalten und verbleiben lebend im Filter. Diese Filter müssen regelmäßig erhitzt werden, damit sich darin kein Virenpool bildet. Zusätzlich müssen die Filter in regelmäßigen Abständen ausgewechselt werden.

Bei einer Luftreinigung mit UVC wird die Luft sehr dicht an einer UVC Leuchte vorbeigeführt. Während des Vorganges wird die DNA der Viren zerstört. So sind Viren, Bakterien und Pilze zwar weiterhin in der Luft, allerdings sind sie inaktiv und damit vollkommen ungefährlich.
Gibt es eine Einschränkung, wo und in welchen Räumen Luftreiniger benutzt werden können?

 

Nein. Allerdings sollten im Vorfeld folgende Fragen beantwortet werden, um einen sinnvollen Einsatz zu gewährleisten.

  • Wie laut dürfen die Luftreiniger sein?
  • In welchem Temperaturumfeld laufen die Geräte?
  • Welche Luftfeuchtigkeit herrscht in den Räumen?
  • Müssen die Geräte fest installiert werden oder sollen sie mobil sein?
  • Wie groß sind die Räume?
  • Wie oft muss die Luft umgeschlagen werden?
  • Wie viele Personen halten sich üblicherweise in dem Raum auf?

All dies sind Fragen, die zunächst beantwortet werden müssen, damit man ein seriöses Angebot erstellen kann, um das Problem des Kunden auch wirklich zu lösen – und nicht nur kurzfristigen Umsatz zu machen.

Wenn UV-C-Geräte oder Hepa-Filter-Geräte jetzt alle Bakterien und Viren und Pilze aus der Luft filtern, sind dann nicht auch viele notwendige Bakterien dabei, die herausgefiltert werden?
Richtig. Mit dieser Frage haben auch wir uns lange beschäftigt. Ärzte, die wir befragt haben, kommen zu folgendem Schluss: Das stimmt, aber ein langfristig wirklich negativer Aspekt würde nur eintreten, wenn wir in einem solchen Reinraum dauerhaft leben würden. Da aber alle Räume Türen und Fenster besitzen, findet durch das Rein-und Rauslaufen von Menschen permanent ein Luftaustausch statt. Die unterschiedlichen Geräte werden ja insbesondere an Plätzen, Räumen und Orten eingesetzt, an denen sich viele Menschen aufhalten und an denen eine hohe Infektionsgefahr besteht. Im eigenen Schlafzimmer werden die wenigsten Menschen von sich aus ein Luftreinigungsgerät aufstellen – es sei denn, sie sind starke Allergiker z.B. gegen Hausstaub, dann wiederum macht ein Luftreiniger im eigenen Haus Sinn.
Wird UVC schon lange verwendet oder ist es neu?
1801 wurde entdeckt, dass es ein Licht gibt, das sich am kurzwelligen Ende der Strahlung befindet. Damals nannte man es fälschlicherweise „chemisches“ Licht.
1902 wurde zum ersten Mal eine keimtötende Wirkung des UV Lichts festgestellt.
1935 gelingt erstmalig der Nachweis, das UVC Licht in der Lage ist, Mikroorganismen bzw. deren DNA so zu zerstören, dass sie nicht mehr schädlich sind.
1970 im Laufe dieses Jahrzehnts wurde nachgewiesen, dass UVC in der Lage ist, Tuberkulose-Bakterien erfolgreich zu bekämpfen

Seit den 1990er Jahren vor allem im Einsatz in Kliniken gegen MRSA Bakterien, da die Bakterien und Viren, die mittlerweile gegen Antibiotika und andere Desinfektionsmöglichkeiten resistent geworden sind, keine Chance haben, sich gegen UVC-Strahlung zu schützen und zu verändern.

Das Umweltbundesamt hat UVC als gefährlich eingestuft. Warum?

Hier liegt eine unterschiedliche Betrachtungsweise vor. Es stimmt, dass ungefiltertes UVC-Licht für den Menschen gefährlich ist. Die Haut kann sehr schnell einen Sonnenbrand bekommen und noch schlimmer ist es für die Netzhaut im Auge des Menschen, denn da kann sie zu nachhaltigen Schäden führen. Alle unsere Produkte sind aber komplett eingekapselte und damit verschlossene Geräte, die die Luft reinigen.

Ausnahme stellen hier die Signify Leuchten dar, die dafür besonderen Installationsvorschriften unterliegen. Sie müssen in mindestens 2,30 Höhe installiert werden.

Hier hat das Umweltbundesamt aber eine Korrektur und UVC Luftreiniger als ungefährlich eingeordnet. Dies geschah in der Stellungnahme vom 16.11.2020.

Download: Hier geht’s zum Umweltbundesamt

Wie verhalten sich UV-C Lampen bei unterschiedlichen Temperaturen?

Das muss man sehr genau betrachten. Ihren optimalen Wirkungsgrad haben die Leuchten bei einer Temperatur von ca. 18 – 30° Grad Celsius. Zwischen 0 und 10° Grad haben die UVC Lampen nur einen Wirkungsgrad von 20 – 50%, d.h. also, dass sie nicht genug Licht abgeben, um die Viren oder Bakterien in der ursprünglich gedachten Zeit zu zerstören. Deshalb muss dann die Zeit verlängert werden, mit der die Bakterien oder Viren bestrahlt werden.

Warum erlässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Richtlinie für die Lautstärke von Luftreinigern an Schulen und Arbeitsstätten?

Der Grund hierfür ist ganz einfach: Wenn man versucht konzentriert zu arbeiten, dann erscheinen einem bestimmte Lautstärken sehr laut, die auf der anderen Seite in einer Diskothek eher leise wären. Für Klassenzimmer gibt das Ministerium einen Wert von 35db als maximale Dauerbelastung vor, der als Lautstärke vorgegeben wird, denn Schüler, gleich welchen Alters müssen konzentriert und ruhig arbeiten können. Alles über 35db wird dabei als störend angesehen.

Dazu muss noch gesagt werden, dass die Wahrnehmung von Lautstärke nicht linear verläuft, d.h., jeweils 8db mehr, bedeuten das doppelte an Lautstärke. Wenn also ein Gerät 35 db hat und das andere 43db ist das doppelt so laut. Wenn dann noch andere Geräte mit 51db angeboten werden, so sind diese vier Mal so laut wie ein Gerät mit 35db.

Daher verstehen wir nicht, warum es Schulen gibt, die Angebote bzw. Ausschreibungen machen, die diese Werte um Längen überschreiten. Unser Rekordhalter hier: 66db.

Wie oft muss Luft in einem Raum umgeschlagen werden, damit ich nicht mehr anstecken kann?

Eine absolute Sicherheit bzw. einen absoluten Schutz vor Ansteckung gibt es nicht. Die Meinungen der unterschiedlichen Experten weichen stark voneinander ab:

Prof. Kehler von der Bundeswehr Universität in Neubiberg hat zu Anfang sehr konsequent eine sechsfache Umwälzung pro Stunde (alle zwölf Minuten) der Luft in allen Räumen verlangt.

Die Bundesregierung sowie die gesamten Kultusministerien gehen bei Schulen davon aus, dass die Räume alle 20 Minuten (dreifache Umwälzung der Luft pro Stunde) gelüftet werden sollen, damit die Gefahr durch die Ansteckung mit Aerosolen gering bleibt.

Wir schließen uns hier der Meinung der deutschen Regierung an und empfehlen im Idealfall eine dreifache Luftreinigung pro Stunde. Eine deutlich größere Umschlagshäufigkeit sehen wir unter dem Aspekt kritisch, dass z.B. in Hotelhallen und Konferenzräumen sonst sehr viele, sehr große Geräte stehen müssen, um die gewünschten Leistungszahlen zu erreichen.

Als Beispiel: Ein normaler Klassenraum hat im Schnitt in Deutschland ca. 55 – 60 m2, , nehmen wir jetzt als Beispiel 55m2. Dies bei einer Höhe in einem Neubau von ca. 2,70m.

55m2 x 2,70 m = 148,50 m3.

Fall 1: einfache Luftumwälzung: mindestens 150 m3 / h.
Mindestinvestition: 479,- Euro brutto

Fall 2: Bundesregierung: 3 mal: mindestens 450 m3 / h
Mindestinvestition: 1.199,- Euro

Fall 3: Prof. Kehler, Bundeswehr Uni: 6 mal: mindestens 900 m3 / h
Mindestinvestition: 3.808,- Euro

Die Grundvoraussetzung für diese Rechnung ist die Einhaltung der Lärmvorschriften des BAuS, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Basierend auf diesen Zahlen wird schnell klar, warum hier sehr unterschiedliche Herangehensweisen existieren. Alle preiswerteren Lösungen, die wir bisher kennengelernt haben, halten sich dann wieder nicht an die Lautstärkevorgaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

Muss mein Arbeitgeber eigentlich etwas tun, um die Luft bzw. meinen Arbeitsplatz sauber zu halten?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet (§ 618 Abs. 1 BGB, § 3 Arbeitsschutzgesetz /ArbSchG). Der Schutz beginnt mit einer umfassenden Aufklärung über die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus und den richtigen hygienischen Verhaltensweisen und kann im schlimmsten Fall bis zur Betriebsschließung und der Aufforderung zum Home-Office gehen. Insofern kann jeder Arbeitgeber entscheiden, wie er damit umgeht.

Homeoffice ist eine Lösung, aber es gibt auch viele Unternehmen, die Wert darauf legen, dass ihre Mitarbeiter gemeinsam in einem Unternehmen arbeiten. Und es gibt eine große Anzahl Unternehmen, bei denen die Mitarbeiter physisch vor Ort sein müssen wie z.B. Arztpraxen, Feuerwehr etc. Hier sind dann einfach sehr hohe Maßstäbe an Sauberkeit, Hygiene und Reinhaltung zu treffen.

Dies gilt aber nicht nur in Zeiten von Corona, sondern grundsätzlich.

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