Viele haben es bereits erkannt: Luftreiniger können ein wichtiger Schritt Richtung Normalität sein. Ein Luftreiniger schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kunden:innen, Mitarbeiter:innen und Gäste. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass Luftreiniger sogar förderfähig sein können. Mit der am 15.02.21 veröffentlichten Regelung zur Überbrückungshilfe III hat die Bundesregierung eine Bezuschussung von bis zu 90% für Luftreiniger festgelegt.

90% Zuschuss für die Anschaffung von Luftreinigern

Die Corona-Überbrückungshilfe III, die die Bundesregierung am 15.02.21 beschlossen hat, legt fest, dass ab sofort mobile Luftfilteranlagen als investive Hygienemaßnahme im Rahmen der betrieblichen Fixkosten zu maximal 90% förderfähig sind.

Die Überbrückungshilfe III erstattet dabei einen Anteil in Höhe von

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

Für wen greift die Überbrückungshilfe III?

Alle Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 aufgrund von Corona einen Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat im Jahr 2019 haben, haben Anspruch auf die Überbrückungshilfe III. Alle Informationen rund um die Überbrückungshilfe III finden Sie hier: Überbrückungshilfe III

 

Mobiler Luftreiniger Schreibtisch


Weitere Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung von Luftreinigern durch die Überbrückungshilfe III, bieten einige Bundesländer auch noch weitere Förderungsmöglichkeiten an. Welche dies sind, können Sie unserer Unterseite zum Thema Förderungen entnehmen.

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