Luftfiltergeräte sind nicht geräuschlos. Durch das Anziehen an Luft, dass ggf. Reinigen durch einen Hepa Filter und das Abgeben von Luft entstehen Geräusche. Sogenannte „Dauergeräusche“. Doch wie laut darf ein Luftfilter sein, damit der in Konferenzräumen, Klassenzimmern und mehr eingesetzt werden darf?

Wie wir die Lautstärke – auch von Luftfiltergeräten – gemessen?

 

Das Maß für die Lautstärke ist der Schalldruckpegel. Die Maßeinheit die hierfür verwendet wird heißt Dezibel – kurz dB.

Alle Geräusche, die wir Menschen wahrnehmen, sind Luftdruckschwingungen, die auf unser Trommelfell treffen. Erst wenn sie an unser Gehirn weitergeleitet werden, werden sie dort in Informationen umgewandelt. Je nachdem mit welcher Energie die Schwingungen, also der Schall, auf das Trommelfell trifft, hören wir diese Luftschwingung also leiser oder lauter. Je mehr Energie ein Ton hat, desto lauter erscheint er uns.

Die geringste wahrgenommene Lautstärke, also der leiseste Ton, den ein Mensch hören kann liegt bei 0 Dezibel. Die Unbehaglichkeitsschwelle für uns Menschen liegt bei ca. 100 dB und bei rund 120 dB ist unsere Schmerzgrenze erreicht.

Wichtig zu wissen:

100 dB nicht doppelt so laut sind wie 50 dB, denn eine Zunahme von 10 dB kommt etwa einer gefühlten Verdopplung der empfundenen Lautstärke gleich. Dementsprechend wären 60 dB gefühlt doppelt so laut wie 50 dB.

Auch die Laufstärke von Luftfiltergeräten wird in der Regel in Dezibel angegeben – und ist auf den Datenblättern der Geräte zu finden. Je leiser ein Gerät ist, desto weniger nehmen Sie es in ihrem Alltag war.

Die Geräuschkulisse in Konferenzräumen, Klassenräumen usw.

Bei der Anschaffung von Luftfilteranlagen für Konferenzräume, Klassenräume und Co. Ist immer auch zu bedenken, dass neben dem Geräuschpegel des Luftfilters die Personen im Raum ebenfalls Geräusche erzeugen. Gleichzeitig muss in diesen Räumlichkeiten zudem in der Regel konzentriert gearbeitet werden. Die Höhe des Geräuschpegels hat somit einen direkten Einfluss auf unserer Konzentrationsfähigkeit.

Ausschuss für Arbeitsstätten – empfohlene Höchstwerte für Hintergrundgeräusche

Nach einer Empfehlung des Ausschuss für Arbeitsstätten gibt es eine Reihe von Empfehlungen für Hintergrundgeräusche, die auch bei der Anschaffung von Luftfiltergeräten berücksichtigt werden sollten.

 

Raumart

empfohlene Höchstwerte für A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel LpAeq durch Hintergrundgeräusche

LpAeq in dB(A)

Konferenzraum, Klassenraum, Schulungsraum, Gruppenraum, Kindertagesstätte, Hörsaal, Seminarraum 35 dB
Zweipersonenbüros 40 dB
Großraumbüros 45 dB
industrielle Laboratorien Bis zu 52 dB
Kontroll-/Steuerräume in der Industrie Bis zu 55 dB
industrielle Arbeitsstätten Bis zu 65 dB

 

So sollten die Hintergrundgeräusch – also auch die Geräusche von Luftfiltergeräten in einem Konferenzraum oder Klassenraum – nicht höher als 35 dB sein.
Leider erfüllen diese Anforderungen viele der auf dem Markt befindlichen Luftfiltergeräte aktuell nicht.

Damit Sie bei der Auswahl des geeigneten Hygienekonzepts und Luftfiltern den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten folgen, empfiehlt es sich bei der Auswahl der Geräte also vorher genau hinzusehen und neben der Technologie auch immer diesen Aspekt im Auge zu behalten.

Sollten Sie Fragen bei der Auswahl des für Sie geeigneten Luftfilters haben, empfiehlt es sich daher immer eine geräteunabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

So stellen Sie sicher, dass sowohl die Gesundheit, als auch das Gehör und die Konzentration Ihrer Schüler und Schülerinnen.

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